Zu Deutsch „unentschuldbarer Fehler“. Besonderheit des französischen Haftungsrechts, welche die Haftung des Arbeitgebers für Arbeitsunfälle, bei denen den Arbeitgeber ein Verschulden trifft, beschreibt. Dies kann im Rahmen der lokalen Haftpflichtdeckung eingeschlossen werden.
1) Der Rechtsrahmen
2) Die Folgen für die Unternehmen
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